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Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Zaunschilder.de
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Zaunschilder.de und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Zaunschilder.de nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Zaunschilder.de agiert in verschiedenen Fällen als Produzent, Medienagentur oder Werbeanbieter.
Angebote
Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch die Firma Zaunschilder.de. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behält sich die Firma Zaunschilder.de eine Anpassung des Lieferpreises vor (Bestellungen, Genehmigungen, Statik). Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernimmt die Firma Zaunschilder.de keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Auftragstellers, die Kosten und Gebühren sind von diesem zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
Preise
Das Entgelt für die Leistungen der Firma Zaunschilder.de richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen der Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behält sich die Firma Zaunschilder.de wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Auftragsteller zu tragen (Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen). Für alle angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behält sich die Firma Zaunschilder.de eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftragsteller insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
Buchung Digital
Der Auftragnehmer bucht mehrere einzelne digitale Bildschirme, die zusammen als ein Netz definiert werden. Einzelbuchung ist gesondert möglich. Der Auftragnehmer bekommt bei Buchung das Zeitfenster einer 10 Sek. Einspielung. Maximale Anzahl an Werbetreibenden liegt zwischen 6 und 8 und wechselt im 10 Sekundentakt. Eingespielt werden können jpg und mp4.
Die tatsächliche Anzahl der Bildschirme wird in der Rechnung um 20 % dezimiert, als Beispiel gebucht ist das gesamt Netz von 35 Anlagen- alle werden mit der Werbung bestückt- das Angebot und in Faktura bezieht sich auf 28 Bildschirme, um auf diese Art eine 100%ige Verfügbarkeit für den Kunden darzustellen. Sonderangebote mit hohem Nachlass sind von der Regelung ausgeschlossen und haben keine Verfügbarkeitsgarantie. Die Einspielung beginnt nach dem im Vertrag benannten Datum. Falls der Auftraggeber keine Daten zur Einspielung zur Verfügung stellt gilt der Zeitraum dennoch als verbraucht.
Buchung Zaunschilder als Schild
Der Auftragnehmer bucht mehrere einzelne Standorte, die nach den vorgaben der Außenwerbung an stark frequentierten Straßen angebracht werden. Mindestabnahmemenge sind 10 Schilder bei einer Laufzeit von einem Jahr oder länger. Ausnahmen werden gesondert im Vertrag schriftlich festgehalten. Die Standorte werden gesondert nach Auftragseingang gesucht und aufgebaut. Vandalismus und Diebstahl der Schilder sind nicht abgesichert.
Buchung Zaunschilder als Plakat
Gemäß Auftragsbestätigung werden die Plakate am in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt zum Aushang gebracht. Rechtzeitige Lieferung der Plakate oder Druckdaten obliegen dem Auftraggeber. Belegbilder müssen im Vorfeld angemeldet werden und werden mit 50, 75 oder 100 € abgerechnet. Abhängig von der Größe des gebuchten Netzes. Im Falle von nicht übermittelten Plakaten oder zu später Lieferung von Druckdaten beim Auftragnehmer werden die in der Auftragsbestätigung dargestellte Anzahl zum Starttermin berechnet. Im Falle von verspätet übermittelten Druckdaten gilt der in der Auftragsbestätigung angegebene Starttermin als gesetzt. Im Falle von zu spät übermittelten Druckdaten behält sich der Auftragsnehmer vor die Mehrkosten für eine 24 oder 48 Stunden Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Kosten sind abhängig von Zulieferer.
Im Falle einer Untervermietung an weitere Dienstleister oder Wiederverkäufer wird bei Abwerben von Standort/en eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € fällig.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der im Vertrag genannte Zeitraum gilt als vereinbart. Bei Verträgen mit einer Laufzeit über 6 Monaten verlängert sich die Laufzeit automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht 12 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Bei einem Vertrag der den Aufbau individueller Zaunschilder beauftragt gilt der nächste Monatserste nach Aufbau des letzten Schildes als Vertragsbegin.
Werbemittel und Grafik- Produktion und Erstellung
Jegliche Werbemittel und Grafiken können gesondert bei Zaunschilder.de bestellt werden. Stundensatz Grafik 85,00 €, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Layout wird kostenfrei bei Bestellung der Medien erstellt. Alle weiteren Änderungen werden gesondert abgerechnet.
Buchung als Medienagentur
Kunden, die zusätzliche Medien über Zaunschilder.de buchen, werden gesondert nach Anbieter berechnet. In dem Fall fungiert Zaunschilder.de als Medienagentur. Die AE wird abgerechnet und es gelten zusätzlich die AGB der einzelnen Werbeanbieter, die gebucht werden. Weiterhin berechnet Zaunschilder.de den dafür entstandenen Aufwand auf Stundenbasis, wenn der zeitliche Aufwand aufgrund von Verhandlungen stark ansteigt. Die Stundenvergütung beläuft sich auf 85,00 €/ Stunde.
Entwürfe, Schutzrechte
Entwürfe, die von der Firma Zaunschilder.de erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung das Eigentum der Firma Zaunschilder.de. Ebenso bleibt die Firma Zaunschilder.de Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm an die Firma Zaunschilder.de gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt der Firma Zaunschilder.de nicht. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt der Auftraggeber die Firma Zaunschilder.de von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Liefertermine
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die die Firma Zaunschilder.de nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt, sind unverbindlich. Alle am Folgetag produzierten Werbemittel werden mit einer 24 Stunden Pauschale von 75,00 € belegt.
Lieferverzögerungen
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist und der Auftraggeber den Auftragnehmer vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf dem Verschulden des Auftragnehmers beruhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen (Lieferung). Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Firma Zaunschilder.de ist zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Die Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da die Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.
Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, Kosten nicht enthalten, die durch unvorhersehbare Umstände am Auftragsort entstehen. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma Zaunschilder.de behält das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.
Vandalismus oder Ausfälle
Alle Zerstörungen an Produktionen oder gebuchten Werbeträgern durch Dritte sind nicht abgesichert.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen der Firma Zaunschilder.de sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung, netto zu begleichen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von der Firma Zaunschilder.de nachgefordert. Die Ablehnung von Schecks behält sich die Firma Zaunschilder.de ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug berechnet die Firma Zaunschilder.de eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs gefährdet, ist die Firma Zaunschilder.de berechtigt, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorkasse auszuführen.
Haftungsbeschränkungen
Für Schäden der Geschäftspartner haftet die Firma Zaunschilder.de nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma Zaunschilder.de oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet die Firma Zaunschilder.de nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
Gewährleistung
Jede Ware – ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang der Firma Zaunschilder.de vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage ist die Firma
Zaunschilder.de wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfach, oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung/en oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist der Firma Zaunschilder.de eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist die Gewährleistung durch die Firma Zaunschilder.de ausgeschlossen. Von der Firma Zaunschilder.de genannte Eigenschaften eines Materials (z. B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien, …) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haftet die Firma Zaunschilder.de nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe ist nicht möglich. Stimmt die Firma Zaunschilder.de einem Auftragsrücktritt zu, sind die bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
Archivierung / Datenschutz
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich der vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz der Firma Zaunschilder.de.
Abwehrklausel
Für alle von der Firma Zaunschilder.de geschlossenen Verträge gelten ausschließlich deren „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern die Geschäftsbedingungen nur, sofern sie seitens der Geschäftsleitung der Firma Zaunschilder.de schriftlich bestätigt werden. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Stand Juli 2020
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